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Sie sehen eine Version von Kommkonzept, die Ihnen den vollen Inhalt und die Navigation, jedoch nur ein reduziertes Layout bietet. Warum und wieso?
Bild: Ein kunstvolles Gewölbe entsteht

Themenüberblick:

Die Hommingberger Gepardenforelle
kommt ausschließlich im Internet vor. Und in Suchmaschinen, aber das ist ja fast das gleiche.

Zugänglich und barrierefrei
"Accessible" Webseiten vergrößern die Reichweite - und müssen keinesfalls hässlich aussehen

Wie man die Konkurrenz linkt
Coopetition und RSS bieten neue Wege der Vernetzung

Elche, Trolle und Co
Warum Diskussionslisten für die kommerzielle Netzkommunikation nützlich sein können

Sieben schlechte Gründe
Mail an ihrefirma.de unbeantwortet zu lassen

Webstandards als Kostenbremse
Webauftritte schneller entwickeln und günstiger betreiben

Ein Fisch namens Wanda
Jochen Scheel zur Kommunikation in der lernenden Organisation

Das Elend mit dem Content
Wird aus Content-Management-Systemen doch noch etwas Brauchbares?

Paule Privat ist nicht genug
Kommerzielle Webauftritte müssen für alle Interessenten und jede Technik zugänglich sein.

Vom Pay-TV zum Pay-Net
Geht die "Kostenlos-Kultur" im Internet zu Ende?

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Zum Umgang mit der steigenden Flut von HTML-Mails

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Digitale Netzwerke machen den Globus zum Punkt auf dem Bildschirm

 Seekrank durch Profnet
Besuch auf einer Website, die zeigt, wie man es nicht macht

 

Michael Charlier:

Zugänglich und barrierefrei

Webseiten vergrößern ihre Reichweite - und das Ergebnis muß keinesfalls hässlich aussehen.

Accessibility - Zugänglichkeit von Webseiten für Menschen mit Behinderungen - das war jahrelang nur ein Thema für Spezialisten. Plötzlich reden viele davon, und viele, die alles andere als Spezialisten sind, versuchen sogleich, aus der Neuentdeckung ein Geschäft zu machen. Weshalb leider bei vielen Angeboten, die das Etikett Accessibility tragen, alles andere als Accessibility drin ist, doch dazu später.

Die Gründe für das plötzliche Interesse sind leicht zu sehen: Seit einiger Zeit verlangen immer mehr Regierungen von ihren Lieferanten für Web-Dienstleistungen, daß die Informationen auf den Webseiten staatlicher Stellen zugänglich für möglichst alle Bürger sein sollen - auch z.B. für Blinde. In Deutschland gilt seit einem Jahr die "BITV" (Barrierefreie Informationstechnik- Verordnung). Sie legt in Anlehnung an internationale Standards (WAI-Richtlinien) detailiert fest, welche Zugänglichkeitsanforderungen die Webseiten der Einrichtungen des Bundes zu erfüllen haben.

Für die kommenden Jahre ist zu erwarten, daß diese Vorschriften in gleicher oder ähnlicher Form auch auf Webangebote der Länder und Kommunen ausgedehnt werden. Darüber hinaus werden die durch das Gesetz ermöglichten "Zielvereinbarungen" zwischen Interessenverbänden und kommerziellen Anbietern einen Teil dieser Vorschriften auch für nicht-staatliche Webauftritte verbindlich machen. Hier entsteht also, wie man so schön sagt, in nächster Zeit beträchtlicher Handlungsbedarf.

Die Gesetzeslage und die "Zielvereinbarungen" betreffen eher die "großen" Informationsanbieter und Unternehmen;. Daneben gibt es aber auch ein zunehmendes Interesse von "kleinen" Anbietern, ihre Reichweite zu erhöhen - schließlich setzen nicht nur Behinderte "special devices" ein, auch immer mehr "mobile Manager" gehen mit PDA oder Handy ins Netz und stoßen dabei auf die gleichen Barrieren wie z.B. die Anwender von Lesemaschinen. Auch die Agents von Suchmaschinen erfassen den Inhalt von Seiten, die auf Zugänglichkeit optimiert worden sind, wesentlich bereitwilliger.

Das Streben nach größerer Reichweite und besserer Auswertung durch Suchmaschinen trifft sich also mit dem berechtigten Interesse auch von behinderten Anwendern, Zugang zu möglichst vielen Webseiten zu erhalten - auch wenn sie, aus welchem Grund auch immer, eine andere Technik verwenden wollen oder müssen als die große Mehrheit.

Zugänglichkeit ist daher ein Thema für alle. Allerdings ist Zugänglichkeit nicht für alle gleich leicht zu erreichen: Webseiten, die, wie es bisher eher die Regel ist, ohne Berücksichtigung der Webstandards gebaut worden sind, lassen sich oft nur mit großen Schwierigkeiten den Zugänglichkeitsanforderungen anpassen - wenn überhaupt. Genaugenommen ist nämlich die Einhaltung der technischen Standards Bestandteil der Zugänglichkeits-Anforderungen. Standardkonforme Arbeitsweise jedenfalls trägt nicht nur ganz erheblich dazu bei, den Bau von Seiten für moderne Browser zu erleichtern und den Bandbreitenbedarf teilweise dramatisch zu reduzieren. Standardgemäß geschriebene Seiten weisen auch von Anfang an ein hohes Maß von Zugänglichkeit für "special devices" jeder Art auf - für Robots von Suchmaschinen ebenso wie für akustische Lesemaschinen oder Braille-Reader. Wer sauberes (X)HTML baut und nach einer "strikten" DTD validiert, bekommt ohne jeden weiteren Aufwand bereits 80% (oder mehr) Accessibility mitgeliefert.

Solche Seiten sind in der Regel z.B. für Blinde weitgehend zugänglich - sie werden die Navigation benutzen und die wesentlichen Texte hören oder tasten können. Wenn man dann noch dafür sorgt, daß Grafiken oder Animationen von zusätzlichen erklärenden Texten begleitet und überflüssige Fallgruben (wie etwa ausschließlich über Javascript realisierte Links oder ungeschickt gebaute Tabellen) vermieden werden, sind bereits die meisten praktischen Anforderungen von Blinden - sie bilden die größte Gruppe behinderter User - erfüllt.

Man kann es nicht klar genug seiten: Während Seiten, die nicht nach den Standards produziert worden sind, selbst dann oft nicht wirklich den Zugänglichkeitsanforderungen entsprechen, wenn sie "Accessibility ausdrücklich beanspruchen, verfügen standardnahe Seiten von Anfang an über ein hohes Maß von eingebauter Zugänglichkeit. Für viele kleinere Webauftritte mag das schon ausreichen. Für andere, die mehr bieten wollen, läßt sich die Zugänglichkeit oft bei geringem Aufwand noch einmal wesentlich verbessern - kein kleines Argument zu einer Zeit, in der auch bei Webauftritten mit spitzem Bleistift Kosten-Nutzen-Analysen angestellt werden.

Technische Standards wie XHTML und CSS gehen hier also ein gutes Stück weit mit den Erfordernissen der Accessibility zusammen. Allerdings, das muß ganz klar gesagt werden, nicht die ganze Strecke. Die Zugänglichkeits-Standards des WAI und die daraus abgeleiteten gesetzlichen Regelungen stellen teilweise noch deutlich höhere Anforderungen, die oft auch nur mit Zusatzaufwand zu erfüllen sind. Aber nicht von allen Informationsanbietern, sondern von denen, die durch Gesetz dazu verpflichtet sind oder sich selbst dazu verpflichtet haben. Für alle anderen eröffnet sich hier ein interessantes Feld von Optionen, in dem sie sich zwischen allgemeinen Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Reichweite und gezielten Schritten zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Behinderte frei bewegen können.

Selbstverständlich unterstützt Kommkonzept Projekte bei der vollen Realisierung der BITV- bzw. WAI-Richtlinien. Ein Beispiel ist der neue zentrale Webauftritt der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein interessantes Wirkungsfeld sehen wir jedoch auch in dem beschriebenen Bereich zwischen Beachtung der allgemeinen Webstandards und voller WAI-Konformität. Wir können helfen, mit möglichst geringem Aufwand möglichst viel Zugänglichkeit zu erreichen. Als Beispiel hierfür wäre der Webauftritt der Johanniter-Schwesternschaft zu nennen. Die WAI-Richtlinien dienen uns auch in solchen Fällen als Orientierung. Aber wir wollen niemandem, der dazu nicht gesetzlich verpflichtet ist, dazu drängen, auch die entlegeneren Forderungen der Zugänglichkeitsstandards zu erfüllen. Und in jedem Fällen ist es selbstverständlich, daß zugängliche Webauftritte nicht wie "Gesundheitsamt" (pardon an die dort Beschäftigten) aussehen, sondern wie andere professionell gestaltete Wesbseiten auch.

Accessibility ist kein Selbstzweck. Wir glauben, daß wir mit pragmatischem Herangehen mehr für die Erreichung einer möglichst großen Zahl möglichst zugänglicher Seiten tun können, als wenn wir auf hundertprozentige Erfüllung der gelegentlich etwas lebensfremd anmutenden Anforderungen abzielen.

Aus diesem Grund behalten wir uns auch die Freiheit vor, diese Standards auch da, wo wir sie einhalten, kritisch zu betrachten. Bei der im Gesetz für spätestens 2005 vorgesehene Überprüfung der Praktikabilität werden wir sinnvolle Vorschläge zu ihrer Weiterentwicklung einbringen.

Noch Fragen? Versuchen Sie's doch mal unten mit dem Link "Kontakt"

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Ort:http://www.kommkonzept.de /wissenaktuell.shtml, Stand 02.02.2005, 20.43 , © Dr. Michael Charlier

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