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Nun ja, den ganz großen Massenandrang erleben wir noch nicht, wenn Webstandards und Accessibility zum Thema von Tagungen oder Kongressen werden. Aber daß das Interesse von Jahr zu Jahr zunimmt, ist unverkennbar. Im kommenden Mai habe ich innerhalb einer Woche gleich auf zwei Veranstaltungen die Gelegenheit, dieser Nachfrage entgegen zu kommen.
In Bitburg findet vom 8. bis zum 10. Mai das Symposium
"Mehr Wert für alle" statt - es rückt damit vom fernen Trier doch etwas näher an die Schlüsselregion Köln/Bonn. In diesem Jahr geht es mit Teilnehmern und Referenten aus mehreren europäischen Ländern um die Frage: Wie kann die Bereitstellung und Nutzung von Informationstechnologien dazu beitragen, möglichst allen Menschen den Zugang zu Information, Bildung und zum Arbeitsmarkt zu erleichtern? In insgesamt 5 Workshops wird das Thema mit Entscheidern aus Politik und Wirtschaft diskutiert. IT- und Kommunikationsprofis erhalten eine Einführung in die fachlichen Grundlagen, und Experten sowie Betroffene befassen sich mit den Potentialen von E-Learning auf allen Stufen des Bildungssystems - nicht nur, aber mit besonderem Schwerpunkt auf der besonderen Situation von Menschen mit Behinderungen. Mein Part fällt in Workshop 2, in dem Webpraktiker und ihre Auftraggeber die Gelegenheit erhalten, sich mit dem nötigen Rüstzeug auszustatten: Was sollen wir denn überhaupt tun - und wie packen wir's an.
Am 12. Mai geht es dann nach Darmstadt, wo das Zentrum für grafische Datenverarbeitung der Fraunhofer-Gesellschaft zum dritten Mal den Kongress
"Barrierefreies E-Government" durchführt. In diesem Jahr stehen Fragen der Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt, und das interessiert natürlich nicht nur das Government: Was kostet es denn tatsächlich, behördliche oder kommerzielle Webauftritte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben "barrierefrei" zu machen? Verursacht das nur Mehrarbeit und Kosten - oder läßt sich daraus auch ein Nutzen für den Anbieter ziehen?
Mein Thema ist: "Barrierefreiheit als kalkulierbaren Prozess gestalten" - und mit "kalkulierbar" meine ich auch, daß unter dem Strich keine roten Zahlen stehen bleiben. Verpflichtung zur Barrierefreiheit und Standardorientierung können willkommene Anstöße geben, das Webpublishing besser in unternehmens- oder behördenweite Prozesse einzubetten und die Vorteile einer zeitgemäßen Qualitätssicherung zu nutzen. Dann entstehen - wenn man es richtig anfasst - aus der zunächst als Belastung empfundenen Verpflichtung zu barrierearmen Webangeboten auch ansehnliche wirtschaftliche Vorteile - sogar da, wo es nicht um die Vergrößerung von Marktanteilen und Umsätzen geht.
In den Mailinglisten und Diskussionsforen, die sich mit Barrierefreiheit beschäftigen, gibt es immer öfter Anfragen wie diese:
Ständig werden Webs als barrierefrei angepriesen die IMHO alles andere als eben dies sind. Gerade gefunden:http://www.moehnesee.de/gemeinde/index.php.
Keine Überschriften, eine Code-Wüste, die manches Tabellenchaos in den Schatten stellt. Natürlich nicht valide, aber unter dem Link "Barrierefreiheit" steht: "Das virtuelle Rathaus, die kommunalen Webseiten der Gemeindeverwaltung Möhnesee sind barrierefrei. Grundlage dafür bilden die Empfehlungen des W3C, die im Rahmen der Web Content Accessibility Guidelines 1.0 aufgeführt sind."
Ist sowas eigentlich noch legal?
In Sachen Legalität kann unsereins nicht viel sagen. Die Gesetzeslage ist nicht nur in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich - die Aussagen der Gesetze sind auch oft ziemlich unklar. Das
Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen schließt zwar einerseits die Gemeinden in den Kreis der zur Barrierefreiheit Verpflichteten mit ein. Aber das Gesetz eröffnet auch Schlupflöcher, wenn es sagt:
Die in den Sätzen 1 und 2 Genannten sind verpflichtet, aktiv auf das Erreichen des Zieles hinzuwirken. Sie sollen hierzu eng mit den Organisationen und Verbänden der Menschen mit Behinderung zusammenarbeiten. Soweit Dritte Aufgaben wahrnehmen oder Angebote bereitstellen, die auch im erheblichen Interesse der in den Sätzen 1 und 2 Genannten liegen, sollen diese darauf hinwirken, dass die Dritten die Anforderungen des § 4 erfüllen.
"Auf ein Ziel hinwirken" ist nun mal deutlich schwächer und interpretationsfähiger als "bestimmte Richtlinien einhalten". Soviel zum rechtlichen Umfeld, soweit es mir als Nichtjuristen bekannt und zugänglich ist.
Zur Sache Möhnesee selbst. Ich habe schon schlechtere Seiten gesehen, die als "barrierefrei" verkauft wurden. Einige wichtige technische Voraussetzungen für Barrierefreiheit sind erfüllt - andere genau so wichtige allerdings nicht. Die Validität des Codes ist inzwischen hergestellt worden, aber nach wie vor hapert es an der Konzeption: Ein "Hauptmenu", besser gesagt eine Linkliste, mit mit mehr als 30 Punkten ist natürlich für Leute, die die Seite hören, nicht beherrschbar. Aber auch für Sehende sind dreißig alphabetisch aufgereihte Links keine nützliche Navigation. Es gibtkein korrekt ausgezeichneten Überschriften, das Kontaktformular enthält keine Labels, Anwender von Hilfsmitteln erhalten nicht die von den richtlinien verlangte Unterstützung. Die Hilfen für Sehbehinderte (an andere Behinderte ist ohnehin nicht gedacht) kommen erst am Ende der Seite - wo derjenige, der sie benötigt, vielleicht nie hinkommt.
Es gibt zwar Sprungmarken, die Benutzern von Screenreadern oder Leuten, die keine Maus bedienen können, ermöglichen sollen, Teile der Seite zu überspringen. Aber die Sprungziele sind mit: "Zu Spalte 1 - Zu Spalte 2 - Zu Spalte 3" ausgezeichnet - das hilft zumindest denen wenig bis nichts, die nicht sehen können, welcher Inhalt in den jeweiligen Spalten steht. Für Anwender von Netscape 4 und anderen alten Browsern ist unter Umständen der gesamte Inhalt unzugänglich. Der Code ist enorm aufgebläht - auf der Eingangsseite beträgt das Verhältnis von Code (ohne Bilder!) zu Inhalt gerade einmal 11:1. Für Besucher mit einem Modem bedeutet das Ladezeiten von fast einer halben Minute.
Das Resumee nach einer Viertelstunden-Analyse ist wenig erfreulich: Die Site versucht zwar, die Zugänglichkeit zu erhöhen, ist damit aber nicht sonderlich erfolgreich, und sie kann sogar nichtbehinderten Anwendern älterer Technik Zugangsprobleme bereiten.
Das Problem ist, daß die Gemeinden - ganz wie es das Gesetz verlangt - Barrierefreiheit fordern, sie selbst und Ihre Haus- und Hoflieferanten aber nicht wirklich wissen, was das bedeutet. Im besten Fall liest sich ein Agenturmitarbeiter ein bißchen was zum Thema an, vorzugsweise zu "Access-Keys", denn das klingt so schön nach Accessibility, oder zu Javascripten für die Schriftvergrößerung - obwohl die Browser das auch von alleine können. Im übrigen setzt man man für Seiten öffentlicher Auftraggeber halt irgendwelche Tools ein, die versprechen, Barrierefreiheit zu unterstützen - und im übrigen Business as usual. Die Seiten werden am Bildschirm "designed", ohne zu wissen, was sich "hinten" im Code abspielt. Die Tools selbst wissen natürlich auch nicht was BF ist, sondern sind wie eh und je darauf getrimmt, das alte Ziel der pixelgenauen Darstellung in mehreren populären Browsern zu erreichen. Zugänglichkeit, leichte Bedienbarkeit und valider Code bleiben auf der Strecke.
Unsauberes Handwerk ist sowas in jedem Fall. Betrug wäre es höchstens dann, wenn der Lieferant für die angebliche Barrierefreiheit einen saftigen Aufpreis berechnet und dann die berechneten Leistungen nicht erbracht hätte.
Sichtlich beeindruckt von der anscheinend so nicht
erwarteten Reaktion auf die Presseerklärung zum
DIN-Certco-Zertifikat vom 1. 2. hat das Aktionsbündnis Barrierfreies Internet
am 2.2. auf
WOB11
eine Begründung zu seinem Vorgehen nachgeschoben.
In 13 Punkten wird dort zu erklären versucht, welche Gründe
das ABI dazu bewogen haben, gemeinsam mit der DIN-Certco
GmbH ein Zertifikat zu entwickeln. Tenor: Wir finden das auch nicht gut, zwei Jahre lang haben wir dagegen angekämpft, aber nun ist der Druck
übermächtig geworden, wir machen mit, um schlimmeres zu
verhindern.
Man wird die Frage danach zu stellen haben, wer diesen Druck ausübt, und mit welchen Mitteln er ausgeübt wird.
Die 13 Punkte sprechen von einer nach wie vor bestehenden Nachfrage nach einem Zertifikat. In der Praxis von KommKonzept ist eine solche Nachfrage nicht auffällig geworden, und es ist schwer zu sehen, vorstellen, wie eine solche Nachfrage zustandekommen sollte.
Daß sich Einrichtungen und Unternehmen bei DIN-Certco zertifizieren lassen wollten, ist angesichts der Qualität der von diesem Unternehmen bisher in Sachen Accessibility geleisteten Arbeit wenig wahrscheinlich. Der Anbieter benennt zutreffenderweise als Grundlage der Zertifizierung die WCAG1 von 1997/99. Dieses Dokument und die davon unter Verlust wichtiger Präzisierungen (until user agents...) abgeleitete BITV beschränken sich neben allgemeinen und nicht als Basis für eine Zertifizierung geeigneten Zielbestimmungen auf technische Aussagen zum Einsatz von HTML auf dem Stand von vor 8 Jahren. Es bezieht sich dabei schwerpunktmäßig auf die damals in den USA eingesetzte Assistive Technik und schenkt Formaten wie Flash oder PDF, die inzwischen in der Netzkommunikation beträchtliche Bedeutung erlangt haben, nur marginale Beachtung. Daß in der Internetwirtschaft ein derart veraltetes Papier die Grundlage für eine Zertifizierung sein soll, wird kaum zu vermitteln sein.
Noch gravierender ist zweifellos der Umstand, daß seitdem alle Bemühungen um eine Weiterentwicklung der WCAG1 erfolglos geblieben sind. Das zeigt, welche enormen Schwierigkeiten mit der Beschreibung von Barrierefreiheit oder "Accessibility" verbunden sind. Ein Grund dafür ist fehlende Klarheit über den Inhalt des Begriffes selbst. Die Interpretationen reichen von einer eher technisch grundierten Bestimmung bis zur Einbeziehung gesellschaftspolitischer Positionen mit emanzipatorischer Zielsetzung.
Im ersten Fall wird Barrierefreiheit so verstanden, daß durch den Transport von Information mit Mitteln der Internet-Technik keine vermeidbaren Barrieren für die Nutzung mit üblichen Techniken errichtet werden sollen. Im zweiten Fall will man das gesamte Potential der Technik nutzen, um Inhalte an möglichst viele potentielle Nutzer heranzutragen. Dazu sollen auch nichttechnische Mittel wie z.B. Übersetzungen in besondere Sprach- und Notationssysteme eingesetzt werden, deren Verwendung nicht auf das Internet beschränkt ist, sondern ganz oder teilweise auch für andere Kommunikationssutuationen (direkte Kommunikation, Print, Rundfunk, Fernsehen usw.) möglich ist.
Die WCAG1 von 1997/99 ist im Jahr 2005 nach dem weitgehend übereinstimmenden Urteile aller Sachkenner (auch derer, die ein unterschiedliches Verständnis von Barrierefreiheit haben) noch nicht einmal geeignet, Barrierefreiheit im oben beschriebenen technischen Sinne sicherzustellen. Sie kann daher nicht zur Grundlage einer Zertifizierung von "Barrierefreiheit" mit dem von der DIN-Certco GmbH erhobenen Anspruch dienen. Damit setzt sich dieses Unternehmen dem Verdacht aus, eine Mogelpackung anzubieten: Wo Barrierefeiheit draufsteht, wäre in Wirklichkeit nur die Überprüfung auf Konformität zu einer Richtlinie drin, die von allen kompetenten Fachleuten als nie wirklich für Europa anwendbar und inzwischen völlig veraltet betrachtet wird.
Das von der DIN-Certco vorbereitete Produkt enthält jedoch noch eine andere Schwachstelle. Wie schon bei dem im Juni 2004 vorgelegten und dann wieder zurückgezogenen ersten Zertifikatsversuch soll das Zertifikat in drei Stufen angeboten werden. Dabei geht es - zumindest nach dem Stand von 2004 - jedoch nicht um eine Abstufung wie bei WCAG 1, die Grundanforderungen, Zusatzanforderungen und "Nice to have" klar unterscheidet. Der Vorschlag der DIN Certo GmbH zielte darauf ab, bereits den Webangeboten "Barrierefreiheit" zu testieren, die nur einen relativ niedrigen Prozentsatz der nach BITV verpflichtenden Anforderungen erfüllen. Ein Prüfsiegel zweiter oder dritter Klasse bekämen damit auch Webauftritte, deren vorherige Überprüfung gerade ergeben hat, daß sie die von der BITV gestellten Anforderungen ausdrücklich nicht erfüllen.
Die mehr als ambivalente Haltung von Microsoft zu Webstandards hat in der Vergangenheit viel Kritik hervorgerufen. Umso aufmerksamer wird jetzt von Webentwicklern zur Kenntnis genommen, daß das am 1. Februar in neuer Form frei geschaltete Portal MSN.com unter weitgehender Beachtung der Webstandards gebaut worden ist.
Der Code beansprucht Konformität zum Standard XHTML1.0 strict, die auch weitgehend erreicht wird. Die zahlreichen vom Validator angemerkten Abweichungen vom Standard dürften zum großen Teil darauf zurückzuführen sein, daß generischer Code und Vorgaben des CMS volle Validität (noch) nicht zulassen. Besonders auffällig ist auch, daß keine Layouttabellen mehr verwandt werden.
Kritisiert wird, daß das grafische Layout des neu gestalteten Portals außerordentlich wenig attraktiv ausgefallen ist. Der Verzicht auf Ästhetik erleichtert zwar allgemein Anfängern den Übrgang zum tabellenfreien CSS-Design, es gibt jedoch inzwischen zahlreiche Entwickler und Agenturen, die es verstehen, ästhetische Gestaltung und standardkonforme Technik zu verbinden. Bedenken ruft auch hervor, daß das XHTML massiv mit Inline Javascript "angereichert" ist, obwohl die Notwendigkeit dafür nicht zu erkennen ist
Trotz solcher und anderer kritischer Anmerkungen wird das standardnahe Redesign von MSN allgemein als gutes Vorzeichen dafür gewertet, daß die derzeit in der Entwicklung stehenden Browser für die nächste Generation von Windows und für den Pocket-PC noch einmal deutliche Schritte in Richtung Standardkonformität bringen werden.
Um die Skeptiker, die an den zur Barrierefreiheit verlangten Alt-Texten schon genug zu kauen haben, vorweg zu beruhigen: Nein, Sie sollen hier nicht in die Pflicht genommen werden, auf ihren Webseiten jetzt auch noch Gebärdenvideos einzubauen. Es reicht schon, wenn Sie mir 4 Minuten Ihrer Zeit schenken um zu erfahren, warum die Polizei NRW diesen Sevice für Gerhörlose an einigen besonders kritischen Stellen ihres Webauftrittes anbietet.
"Gehörlose können doch lesen" möchte man meinen, aber genau das ist nicht immer oder nicht in wünschenswertem Ausmaß der Fall. Kinder, deren Schwerhörigkeit zu spät erkannt oder falsch behandelt bzw. "beschult" worden ist, haben es außerordentlich schwer, unsere ganz auf Sprechen und Hören ausgerichtete Sprache zu erlernen. Viele verlassen das Bildungssystem mit unterentwickelter Sprachbeherrschung und sehr schlechter Lesefähigkeit, sie ziehen es vor, sich wo immer möglich in ihrer auf Gebärden beruhenden "natürlichen Muttersprache" zu verständigen.
Die Polizei als Einrichtung, die die staatliche Gewalt gegenüber jedermann in oft eingreifender Weise geltend machen kann und muß, ist in besonderer Weise dazu aufgefordert, sich auch gegenüber dieser Gruppe verständlich zu machen. Besonders dringlich erscheint das auf dem Serviceportal, wo Bürger sich direkt an die Polizei wenden und gezielt Aktionen anstoßen können. Dieses Portal besteht technisch aus einer Reihe von Formularen (Online-Anzeige, Online-Beschwerde usw.) - und nirgendwo fühlt sich der Bürger der Staatsgewalt so ausgeliefert wie beim Ausfüllen von Vordrucken, Anträgen und anderen Formularen.
Wir haben daher diese Formulare zum einen so einfach aufgebaut, wie nur irgend möglich, und zum anderen mit möglichst viele Hilfestellungen ausgestattet. Einiges ist im Vordergrund sichtbar: Zu jedem Abschnitt werden Hilfetexte angeboten, die verdeutlichen, worum es an dieser Stelle geht. Diese Hilfen sind sowohl für sehende als auch für hörende Besucher der Seiten zugänglich. Anderes wirkt im Hintergrund: Eine fuzzy logic erkennt Fehlschreibungen von Ortsnamen und macht gegebenenfalls einen Dreiervorschlag, aus dem man dann den hoffentlich richtigen Ortsnamen auswählen kann.
In diesem Kontext erschien es nur logisch, die Hilfestellungen auch in Gebärdensprache anzubieten. Da die Polizei NRW über eigene Dolmetscherinnen für Gebärdensprache verfügt, war die Produktion der entsprechenden Videos gar nicht so aufwendig, wie es sich zunächst anhören mag. Außerdem waren die meisten Hilfe-Videos von Formular zu Formular mehrfach verwendbar. Und genau an dieser Stelle können vielleicht auch andere Anbieter von den Erfahrungen beim Servcice-Portal profitieren. Beispiel Online-Shop: Es geht doch nicht darum, den ganzen Shop mit Hunderten Artikeln auch als Video zu präsentieren - es wäre schon viel gewonnen, wenn z.B. eine einfache Beschreibung des Bestellvorgangs und eine Kurzfassung der Hauptpunkte aus den AGB als Gebärdenvideos angeboten würden.
Das macht dann exakt zwei Videos, die an strategischen Stellen des Webauftrittes und beliebig oft eingebunden werden können und den Besuchern - allen Besuchern, wohlgemerkt - zeigen würden, daß man in diesem Shop auch bereit ist, die Welt aus der Kundenperspektive zu betrachten.
DruckversionOrt:http://www.kommkonzept.de /aktuell/printaktuell.shtml, Stand 02.12.2003, 18.09 , © Dr. Michael Charlier, Tel. 0201-41720